Das Wichtigste in Kürze: Die kommunale Wärmeplanung zeigt, ob Ihre Gemeinde in Ihrem Gebiet perspektivisch ein Wärmenetz vorsieht oder ob die Wärmeversorgung voraussichtlich dezentral erfolgen soll – zum Beispiel mit einer Wärmepumpe. Der Wärmeplan selbst verpflichtet Sie weder zum Heizungstausch noch zu einem Anschluss ans Wärmenetz. Prüfen Sie, welche Planung für Ihren Wohnort vorgesehen ist, und beziehen Sie sie in Ihre Heizungsplanung ein.
Vielleicht haben Sie es schon im Gemeindeblatt gelesen oder in der Zeitung: Ihre Gemeinde erstellt einen Wärmeplan. Und wie so oft bei solchen Nachrichten bleibt die eigentlich interessante Frage unbeantwortet - nämlich die, was das für Ihr Haus und Ihre Heizung bedeutet.
Die gute Nachricht vorweg: Aus dem Wärmeplan allein folgt für Sie als Eigentümer erst einmal keinerlei Verpflichtung. Er ist ein Planungsinstrument Ihrer Gemeinde, kein Bescheid an Sie persönlich. Trotzdem lohnt es sich, ihn im Blick zu behalten. Denn er verrät Ihnen etwas Wichtiges: ob in Ihrer Straße perspektivisch ein Wärmenetz entstehen soll oder ob Sie sich langfristig selbst um Ihre Wärmeversorgung kümmern müssen.
Mit der Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG), die am 29. März 2025 in Kraft getreten ist, hat das Land die bundesweite Vorgabe aus dem Wärmeplanungsgesetz umgesetzt. Seitdem sind in Schleswig-Holstein flächendeckend alle Gemeinden verpflichtet, eine Wärmeplanung aufzustellen. Die Gemeinde selbst ist dabei die planungsverantwortliche Stelle.
Damit das für die kleineren Gemeinden zu stemmen ist, sieht das Gesetz Erleichterungen vor: verkürzte und vereinfachte Verfahren sowie die Möglichkeit, sich mit Nachbargemeinden zusammenzutun und einen gemeinsamen Plan zu erstellen. Wärmepläne, die schon vor der Novelle nach altem Landesrecht erstellt wurden, behalten ihre Gültigkeit.
Für die Fristen gilt die bundesweite Staffelung nach Einwohnerzahl: Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, alle übrigen haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. In Schleswig-Holstein betrifft die erste Frist praktisch nur Kiel und Lübeck. Für den aller größten Teil des Landes, also auch für Schleswig, Flensburg, Rendsburg oder Eckernförde, läuft die Frist bis Mitte 2028.
Ein Wärmeplan teilt das Gemeindegebiet in Zonen ein und beantwortet für jede dieser Zonen im Kern eine Frage: Wie soll hier künftig geheizt werden?
Dabei entstehen im Wesentlichen zwei Kategorien. In den einen Gebieten ist der Aufbau oder Ausbau eines Wärmenetzes vorgesehen - also Fernwärme oder ein kleineres Nahwärmenetz, etwa gespeist aus Abwärme, Geothermie oder Großwärmepumpen. In den anderen Gebieten ist absehbar kein Netz geplant. Dort ist die Wärmeversorgung Sache des einzelnen Gebäudes, typischerweise über eine Wärmepumpe, eine Pelletheizung oder eine vergleichbare Lösung. Für Sie als Eigentümer ist genau diese Einteilung die entscheidende Information. Sie sagt Ihnen, ob es sinnvoll sein könnte, auf einen Netzanschluss zu warten, oder ob Sie ohnehin selbst planen müssen und dann auch gleich planen können.
Hier entsteht in der Praxis die meiste Verwirrung, deshalb ganz deutlich: Ein fertiger Wärmeplan ist für Sie als Eigentümer rechtlich unverbindlich. Er begründet weder Rechte noch Pflichten. Ihre bestehende Heizung dürfen Sie weiter betreiben, reparieren und nutzen, ganz unabhängig davon, was in der Planung Ihrer Gemeinde steht.
Was tatsächlich Anforderungen an Ihre Heizung stellt, ist ein anderes Gesetz: das Gebäudeenergiegesetz, umgangssprachlich Heizungsgesetz. Dieses schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für Bestandsgebäude greift diese Pflicht nach denselben Stichtagen wie die Wärmeplanungsfristen, für die meisten Gemeinden in Schleswig-Holstein also nach dem 30. Juni 2028.
Sobald der Plan Ihrer Gemeinde vorliegt, lohnt ein Blick darauf, in welcher Zone Ihr Grundstück liegt. Daraus ergeben sich zwei recht unterschiedliche Situationen.
Ihr Gebiet ist als Wärmenetzgebiet vorgesehen. Dann kann es sinnvoll sein, den Anschluss abzuwarten, vorausgesetzt, Ihre jetzige Heizung hält noch durch und es gibt eine belastbare Aussage dazu, wann das Netz tatsächlich kommt.
Ihr Gebiet ist für dezentrale Lösungen vorgesehen. Das ist im ländlich geprägten Schleswig-Holstein für die allermeisten Grundstücke der Fall, und ehrlich gesagt ist es auch die klarere Ausgangslage. Sie wissen dann: Ein Netzanschluss kommt absehbar nicht, die Wärmeversorgung bleibt Sache Ihres Gebäudes. Damit können Sie in Ruhe planen, statt auf etwas zu warten, das nicht kommt.
Steht fest, dass für Ihr Grundstück kein Netzanschluss kommt, stellt sich die nächste Frage von selbst: Womit heizen Sie dann? Das Gebäudeenergiegesetz schreibt keine bestimmte Technik vor, sondern nur das Ziel: mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien.
Im norddeutschen Bestand ist die Wärmepumpe in den allermeisten Fällen die naheliegendste Lösung. Sie entzieht der Umgebungsluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser Wärme und hebt sie mit Strom auf ein nutzbares Temperaturniveau. Damit ist sie nicht nur die effizienteste Option, sondern auch die einzige, bei der Sie den Brennstoff selbst herstellen können, nämlich mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach. Daneben kommen Pelletheizungen in Frage sowie Hybridlösungen, bei denen eine Wärmepumpe mit einem vorhandenen Kessel zusammenarbeitet.
Ob eine Wärmepumpe in Ihrem Haus effizient läuft, hängt vor allem an der Vorlauftemperatur: Je niedriger die Temperatur ist, mit der Sie Ihr Haus warm bekommen, desto weniger Strom braucht sie. Günstig sind daher eine gute Dämmung und großflächige Heizkörper oder eine Fußbodenheizung.
Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, wie weit die Wärmeplanung ist und ob bereits absehbar ist, in welche Kategorie Ihr Gebiet fällt. Viele Gemeinden informieren dazu inzwischen aktiv auf ihren Internetseiten. Der zweite Schritt hängt vom Zustand Ihrer Heizung ab. Läuft sie noch gut, haben Sie Zeit und können die Entwicklung beobachten. Ist sie in die Jahre gekommen, sollten Sie nicht warten, bis sie im Januar ausfällt. Eine vorausschauende Planung, die Wärmeerzeugung und eine mögliche Photovoltaikanlage zusammen denkt, ist fast immer die wirtschaftlichste Variante.
Die kommunale Wärmeplanung ist für Eigentümer weniger dramatisch, als die Schlagzeilen manchmal nahelegen. Sie schafft vor allem Klarheit: Sie zeigt Ihnen, ob Sie mit einem Wärmenetz rechnen können oder nicht. Für den größten Teil Schleswig-Holsteins wird die Antwort lauten: eher nicht. Und das ist keine schlechte Nachricht. Es bedeutet nur, dass Sie Ihre Wärmeversorgung selbst in die Hand nehmen können, zu Ihrem eigenen Zeitplan und mit einer Lösung, die zu Ihrem Haus passt.
Ob Wärmenetz oder eigene Anlage: Am Ende geht es darum, dass Ihr Haus zuverlässig warm wird, ohne dass Sie sich von Preisentwicklungen überraschen lassen müssen. Und genau da kommen wir ins Spiel.
Die Energiehelden von stn aus Schleswig planen seit über 30 Jahren Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen im Norden, für Neubauten ebenso wie für Höfe und Altbauten. Wir schauen uns Ihr Gebäude in Ruhe an und prüfen, was technisch sinnvoll ist. Um Planung, Installation und den restlichen Papierkram kümmern wir uns anschließend gleich mit.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein Planungsinstrument, mit dem Gemeinden festlegen, wie die Wärmeversorgung auf ihrem Gebiet künftig aussehen soll. Der Plan teilt das Gemeindegebiet in Zonen ein: Gebiete, in denen ein Wärmenetz entstehen oder ausgebaut werden soll, und Gebiete, in denen die Wärmeversorgung dezentral über einzelne Gebäude erfolgt.
Seit Inkrafttreten des novellierten Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) am 29. März 2025 sind alle Gemeinden in Schleswig-Holstein zur Wärmeplanung verpflichtet. Für kleinere Gemeinden sind vereinfachte und verkürzte Verfahren sowie gemeinsame Planungen mit Nachbargemeinden möglich.
Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen. Für alle übrigen Gemeinden gilt der 30. Juni 2028.
Nein. Ein Wärmeplan ist für Eigentümer rechtlich unverbindlich und begründet weder Rechte noch Pflichten. Ihre bestehende Heizung dürfen Sie weiter betreiben und reparieren. Anforderungen an neu eingebaute Heizungen ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz, nicht aus dem Wärmeplan.
Für Bestandsgebäude greift die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, nach dem 30. Juni 2026 in Gemeinden über 100.000 Einwohnern und nach dem 30. Juni 2028 in allen übrigen. Ein früher fertiggestellter Wärmeplan zieht diese Frist nicht vor.
Ja, aber nur unter einer bestimmten Bedingung: Wenn die Gemeindevertretung auf Grundlage des Wärmeplans zusätzlich beschließt, konkrete Gebiete als Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzausbaugebiete auszuweisen, und diese Entscheidung bekannt macht. Dann gilt die Regel in diesen Gebieten einen Monat nach der Bekanntgabe.
Nein. Ein Anschluss- und Benutzungszwang müsste von der Gemeinde durch eine eigene Satzung beschlossen werden und ist an Voraussetzungen gebunden. Aus der Wärmeplanung allein ergibt sich keine Pflicht, sich an ein Wärmenetz anzuschließen.
Dann bleibt die Wärmeversorgung Sache Ihres Gebäudes, üblicherweise über eine Wärmepumpe, eine Pelletheizung oder eine vergleichbare Lösung. Das ist im ländlich geprägten Schleswig-Holstein für die meisten Grundstücke der Fall und schafft Planungssicherheit: Sie wissen, dass Sie selbst entscheiden können und nicht auf einen Netzanschluss warten müssen.
Die stn GmbH aus Schleswig (Marie-Curie-Straße 5) plant und installiert seit über 30 Jahren Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und Stromspeicher im nördlichen Schleswig-Holstein. Die Energiehelden prüfen die Gegebenheiten vor Ort, entwickeln ein passendes Konzept und übernehmen Planung, Installation sowie den Papierkram.