Solarspitzengesetz 2025

Darauf sollten Sie sich jetzt einstellen

Am 25. Februar 2025 ist das sogenannte "Solarspitzengesetz" in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Integration von Photovoltaik (PV)-Anlagen in das Stromnetz effizienter zu gestalten und die Netzstabilität zu verbessern. Für Betreiber von PV-Anlagen ergeben sich daraus neue Anforderungen und Chancen. Dieser Ratgeber erläutert die wichtigsten Änderungen und gibt Hinweise, worauf Betreiber achten sollten.

Was das Solarspitzengesetz 2025 für Sie als Solarbetreiber bedeutet

Mehr Solarstrom, mehr Eigenversorgung, mehr Netzbelastung – genau hier setzt das neue Solarspitzengesetz 2025 an. An sonnigen Tagen produzieren PV-Anlagen in Deutschland mittlerweile mehr Strom, als insgesamt in Deutschland verbraucht wird. Das ist grundsätzlich sehr positiv, da die Börsenstrompreise sinken – teilweise sogar ins Negative – und die Stromversorgung in Deutschland in diesen Zeiten bereits 100% CO2-neutral erfolgt. Diese Entwicklung bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich: Übersteigt die Produktion den Verbrauch deutlich, kann dies zu Netzüberlastungen führen. . Mit dem neuen Solarspitzengesetz will die Bundesregierung das ändern. Das Ziel: Den Ausbau der Solarenergie fördern, gleichzeitig aber dafür sorgen, dass Erzeugung und Netzbetrieb intelligenter aufeinander abgestimmt werden.

Doch was genau bedeutet das für Sie als PV-Betreiber?
Müssen Sie jetzt in neue Technik investieren? Sinkt die Einspeisevergütung? Gibt es Vorteile? Wie steht es um die Chancen für Eigenverbrauch und Stromspeicher? Und gelten die neuen Regelungen auch für bestehende Anlagen – oder nur für neue?

Diese Änderungen bringt das Gesetz mit sich:

1. Pflicht zur Installation von Smart Metern und Steuerboxen

​Mit dem Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes sind Betreiber neuer Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit einer Leistung ab 7 Kilowatt-Peak (kWp) verpflichtet, ihre Anlagen mit intelligenten Messsystemen (Smart Metern) und Steuerboxen auszustatten. Diese Maßnahme dient der besseren Integration von Solarstrom in das Stromnetz und der Sicherstellung der Netzstabilität.

  • Smart Meter: Diese digitalen Stromzähler erfassen den Stromverbrauch und die Einspeisung in Echtzeit. Sie ermöglichen eine transparente Darstellung des Energieflusses und unterstützen Betreiber dabei, ihren Eigenverbrauch zu optimieren.
     
  • Steuerbox: Diese Einrichtung erlaubt es Netzbetreibern, bei drohender Netzüberlastung die Einspeisung von PV-Anlagen zu regulieren. Durch die Fernsteuerung können Lastspitzen vermieden und das Netz stabil gehalten werden.

Anlagen, die ohne diese technischen Einrichtungen betrieben werden, dürfen nur maximal 60 % ihrer Nennleistung ins öffentliche Netz einspeisen. Diese Begrenzung soll sicherstellen, dass das Stromnetz nicht überlastet wird. Allerdings bleiben der Eigenverbrauch und die Speicherung des erzeugten Solarstroms uneingeschränkt möglich.

2. Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen

Um einen Anreiz zu setzen, dass Anlagenbetreiber ihren Solarstrom bei negativen Börsenstrompreisen gezielter und bewusster lokal selbst nutzen, anstatt ihn in das bereits ausgelastete Netz einzuspeisen, gilt nun: Wird an der Strombörse ein negativer Preis erzielt, entfällt in dieser Zeitspanne die Einspeisevergütung.

Was heißt das konkret? Negative Strompreise entstehen dann, wenn das Stromangebot – etwa durch sehr hohe Einspeisung von erneuerbaren Energien – die Nachfrage übersteigt. In diesen Phasen ist Strom im Überfluss vorhanden, was zu einem Preisverfall bis in den negativen Bereich führen kann. Betreiber neuer PV-Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, erhalten in solchen Momenten keine Vergütung für den eingespeisten Strom.

Entgangene Vergütung wird nachgezahlt

Die Neuregelungen sollen Nutzen bringen und nicht schaden. Daher  sieht das Solarspitzengesetz eine nachgelagerte Ausgleichsregelung vor. Die entgangene Einspeisevergütung in Phasen mit negativen Börsenstrompreisen wird durch entsprechende Verlängerung der 20-jährigen Förderlaufzeit nachgezahlt. Dadurch bleibt die Gesamtvergütung im Förderzeitraum stabil.

3. Förderung von Eigenverbrauch und Speicherlösungen

Das Solarspitzengesetz stärkt somit gezielt den Eigenverbrauch von Solarstrom und den Einsatz von Batteriespeichern. Denn: Wer seinen Strom selbst nutzt statt einspeist, umgeht Vergütungseinbußen bei negativen Börsenpreisen – und senkt gleichzeitig seine Stromkosten.

Besonders sinnvoll wird das in Kombination mit Stromspeichern. Überschüsse tagsüber lassen sich zwischenspeichern und später verbrauchen, was Unabhängigkeit schafft und das Netz entlastet. Auch (teil)variable Verbraucher wie beispielsweise E-Auto, Wärmepumpe oder Spül- und Waschmaschine können intelligent genutzt und so gesteuert werden, dass sie ihren Strombedarf möglichst in Zeiten der negativen Börsenstrompreise decken. Hieraus kann ein erstaunlicher Vorteil resultieren: Der Betreiber profitiert von einer verlängerten Vergütungslaufzeit, hat jedoch durch smarte Regelung seines Verbrauchs keine Nachteile durch die Zeiten ohne Vergütung.

4. Erleichterte Direktvermarktung

Ein weiterer zentraler Baustein des Solarspitzengesetzes ist die Stärkung der Direktvermarktung – insbesondere für kleinere PV-Anlagen. Wer seinen Solarstrom nicht mehr zum festen Vergütungssatz einspeisen, sondern direkt am Strommarkt verkaufen möchte, erhält jetzt besseren Zugang und weniger bürokratische Hürden.

5. Bestandsschutz für ältere Anlagen

Für viele Betreiber von bestehenden PV-Anlagen dürfte die erste Frage gewesen sein: „Betrifft mich das Solarspitzengesetz überhaupt?“ Die Antwort lautet: In den meisten Fällen nein – zumindest nicht verpflichtend.

Anlagen, die vor dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, fallen unter den sogenannten Bestandsschutz. Das bedeutet:

  • Keine Pflicht zur Nachrüstung von Smart Metern oder Steuerboxen
  • Keine Kürzung der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen
  • Keine neuen technischen Vorgaben zur Steuerbarkeit der Anlage

Freiwillige Umrüstung kann sich lohnen

Allerdings eröffnet das Gesetz auch für Bestandsanlagen eine Option: der freiwillige Umstieg auf die neue Technik. Wer seine Anlage mit einem intelligenten Messsystem und einer Steuerbox nachrüstet, kann sich einen handfesten Vorteil sichern – nämlich eine Zusatzvergütung von 0,6 Cent pro eingespeister Kilowattstunde.

Gerade bei größeren Anlagen in Verbindung mit Stromspeichern oder variablen Verbrauchern, die eine Einspeisung in den Null-Vergütungszeiten verringern, kann sich diese zusätzliche Vergütung über die restliche Förderdauer positiv auf die Wirtschaftlichkeit auswirken.

So profitieren Anlagenbetreibende vom Solarspitzengesetz

Trotz mancher neuer Anforderungen: Für Anlagenbetreibende bringt das Solarspitzengesetz auch echte Chancen mit sich – vor allem für diejenigen, die vorausschauend denken und handeln.

Mehr Eigenverbrauch, weniger Stromkosten

Wer seinen Solarstrom nicht einspeist, sondern direkt selbst nutzt, spart bares Geld. Die Kombination aus PV-Anlage und Stromspeicher wird jetzt noch attraktiver – denn sie hilft nicht nur, Netzengpässe zu vermeiden, sondern macht Sie auch unabhängiger von steigenden Strompreisen.

Vorteile durch intelligente Steuerung

Mit der verpflichtenden Smart-Meter-Infrastruktur können Sie Ihren Energieverbrauch präzise analysieren und optimieren. Dadurch lassen sich nicht nur Lastspitzen besser steuern, sondern auch neue Geschäftsmodelle erschließen – etwa durch zeitgesteuerte Einspeisung oder flexible Nutzung von Eigenstrom.

Weniger Abregelungen, mehr Erlös

Durch die aktive Steuerbarkeit Ihrer Anlage sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr System bei Netzüberlastung automatisch abgeregelt wird. Und wenn Sie Ihren Strom direkt vermarkten, können Sie von den Marktpreisen profitieren.

Zusatzvergütung für Umrüster

Wer freiwillig umrüstet – etwa als Betreiber einer bestehenden Anlage – kann sich über einen Bonus freuen: 0,6 Cent mehr pro eingespeiste Kilowattstunde. Diese kleine, aber feine Zusatzvergütung macht die Entscheidung, aufzurüsten, auch wirtschaftlich interessant.

Ein Gesetz. Viele Fragen. Ihre Solarhelden aus Schleswig bringen Klarheit!

Viele Anlagenbetreiber und solche, die gerade über eine neue Photovoltaik-Anlage nachdenken, sind verunsichert: Lohnt sich das Einspeisen überhaupt noch? Muss ich jetzt umrüsten? Was kosten Smart Meter und Steuerbox? Oder ganz grundsätzlich: Wie kann ich sicherstellen, dass meine Solaranlage auch künftig wirtschaftlich arbeitet – trotz aller neuen Vorgaben?

Die gute Nachricht: Helden helfen gern! Sie stehen mit diesen Fragen nicht allein da. Bei stn aus Schleswig unterstützen wir Sie mit 30 Jahren Erfahrung dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen – technisch, wirtschaftlich und zukunftssicher. 

Ob Neuinstallation oder Umrüstung: Wir beraten Sie unabhängig, erklären, worauf es wirklich ankommt, und helfen Ihnen dabei, Ihre Anlage optimal aufzustellen – für mehr Eigenverbrauch, mehr Autarkie und mehr Ertrag.

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