Wer in Schleswig-Holstein neu baut oder ein Dach saniert, muss sich ab 2025 auf klare Vorgaben einstellen: Die Landesregierung weitet die bestehende Solarpflicht aus. Bereits seit 2023 gilt sie für Nichtwohngebäude – doch mit der neuen Gesetzeslage wird sich der Geltungsbereich deutlich vergrößern. Wer künftig in Schleswig-Holstein ein neues Gebäude oder eine umfangreiche Dachsanierung plant, sollte frühzeitig prüfen, ob die Installation einer Solaranlage verpflichtend ist – oder bald wird. Dieser Ratgeber erklärt, was genau gilt, wen es betrifft und welche Möglichkeiten es gibt, die Vorgaben zu erfüllen.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Schleswig-Holstein eine Solarpflicht für alle Nichtwohngebäude – konkret betrifft das Neubauten von Gewerbeimmobilien oder öffentlichen Gebäuden, greift jedoch auch schon bei einer Renovierung von mehr als 10% der Dachfläche dieser Gebäude.
Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen, die neu gebaut oder wesentlich verändert werden, müssen ebenfalls mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Ziel ist es, brachliegende Flächen sinnvoll zur Energieerzeugung zu nutzen – gerade im gewerblichen Bereich mit hohem Strombedarf.
Mit der Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG), die am 30. Januar 2025 im Landtag Schleswig-Holstein beschlossen wurde, kommt eine entscheidende Erweiterung: Ab Inkrafttreten der Gesetzesnovelle müssen auch beim Neubau privater Wohngebäude Photovoltaik-Anlagen installiert werden. Gleiches gilt für Parkplatzanlagen ab 70 Stellplätzen.
Wichtig zu wissen: Es gibt eine Übergangsfrist. Die Solarpflicht gilt nicht, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes gestellt wird – oder wenn der Bau innerhalb dieses Zeitraums begonnen wird.
Wer unter die neue Solarpflicht fällt, muss die Installation einer Solaranlage fest einplanen. Das betrifft sowohl die technische Umsetzung als auch die Finanzierung. Für Bauherren kann das zunächst teurer wirken – langfristig bringt es jedoch Vorteile:
Es gibt mehrere Wege, der Solarpflicht nachzukommen. Sie müssen nicht zwingend eine klassische Photovoltaik-Anlage aufs Dach setzen. Alternativen und Ergänzungen sind erlaubt. Hier eine Übersicht:
Der klassische Weg. Wichtig ist, dass das Dach technisch geeignet ist – also ausreichend Tragfähigkeit besitzt und möglichst wenig verschattet wird.
Wenn das Dach ungeeignet ist, können auch Fassaden, Carports oder sogar freie Flächen im Garten genutzt werden, sofern diese sich in unmittelbarer Nähe zum Gebäude befinden.
Wer statt auf Strom lieber auf Wärme setzen will, kann eine thermische Solaranlage installieren. Diese wird meist zur Unterstützung der Warmwasserbereitung und Heizung eingesetzt und zählt ebenfalls zur Erfüllung der Pflicht.
Auch Mischlösungen sind erlaubt – zum Beispiel eine PV-Anlage zur Stromversorgung kombiniert mit Solarthermie für Warmwasser.
Welche Flächen und Anlagen konkret als "geeignet" gelten, regelt eine eigene Rechtsverordnung, die noch ausgearbeitet wird. Dort werden auch Ausnahmeregelungen und Mindestanforderungen definiert. Es lohnt sich also, regelmäßig die aktuellen Entwicklungen zu verfolgen oder fachliche Beratung einzuholen.
Schleswig-Holstein ist mit der Solarpflicht ab 2025 kein Einzelfall. Viele Bundesländer setzen bereits auf ähnliche Regelungen – wenn auch mit unterschiedlichen Schwerpunkten:
Baden-Württemberg war Vorreiter und hat bereits früh eine umfassende Solarpflicht eingeführt. Hier sind sowohl Neubauten als auch Dachsanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden betroffen.
Berlin und Hamburg setzen ebenfalls auf klare Vorgaben: In beiden Stadtstaaten besteht eine Pflicht zur Installation von PV-Anlagen bei Neubauten.
Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Bremen haben teils unterschiedliche Regelungen. In der Regel gilt die Pflicht hier zunächst nur für Nichtwohngebäude, öffentliche Bauten oder größere Parkplatzflächen. Manche Länder prüfen derzeit eine Ausweitung auf private Wohngebäude.
Auch der Bund zieht nach: Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem novellierten Klimaschutzgesetz werden zunehmend Rahmenbedingungen geschaffen, um die Nutzung von Solarenergie bundesweit zu fördern und langfristig verpflichtend zu machen.
Im Vergleich zeigt sich: Schleswig-Holstein liegt im Trend – aber mit der konkreten Ausweitung auf private Wohnbauten geht das Land einen Schritt weiter als viele andere. Das stärkt die Vorreiterrolle im Norden und schafft klare Verhältnisse für Bauherren.
Auch wenn die neue Solarpflicht in Schleswig-Holstein für manche Bauherren erst mal nach Mehraufwand und Extrakosten klingt: Sie ist eine Investition in die Zukunft. Wer rechtzeitig plant, förderfähige Angebote nutzt und auf seriöse Anbieter setzt, kann langfristig von niedrigeren Stromkosten, einem höheren Immobilienwert und einem guten Gewissen profitieren. Die Energiewende ist nicht mehr nur politisches Ziel – sie ist fester Bestandteil jeder Bauplanung.
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