Die Stromzähler|Was hier zählt, ist pure Energie

Je nachdem, ob eine Solarstrom-Anlage nach §33 als Eigenverbrauchsanlage oder als Volleinspeisungs-Anlage betrieben wird, ergibt sich eine andere Art der Netzanbindung und daraus ein etwas anderer Aufbau der Zähleranlage:
 

Eigenverbrauch

Bei dieser Variante speist der Wechselrichter den Strom direkt in die Hauptverteilung Ihres Gebäudes, hinter dem normalen Bezugszähler ein. Die Verbraucher wiederum ziehen den Solarstrom von hier ab und nutzen ihn damit unmittelbar, wodurch Ihr "normaler" Strombezug aus dem Netz sinkt. Er wurde durch Solarstrom ersetzt.
Bevor der Solarstrom die Hauptverteilung erreicht, passiert er einen Zähler, mit dem die gesamte, produzierte Strommenge ermittelt wird.

Produziert die Anlage weniger Strom, als gerade benötigt wird, wird der zusätzlich benötigte Anteil automatisch aus dem Netz zugezogen.
Produziert Ihr Sonnenkraftwerk einen Überschuss, fließt dieser rückwärts über den Bezugszähler in das öffentliche Netz ab. Um diese Lieferung mit dem Netzbetreiber abrechnen zu können, wird der "normale" Bezugszähler gegen ein Modell ausgetauscht, welches zwei getrennte Messwerke für Bezug und Lieferung hat. Damit lassen sich dann sämtliche Strombezüge und -lieferungen einfach nachvollziehen und abrechnen.

Der Aufwand für den Messaufbau ist üblicherweise geringer, als bei der Volleinspeisung, da die Solarstrommessung auf der Privat- und nicht der Netzseite der Zähleranlage stattfindet. Dadurch gelten andere Vorschriften wodurch beispielsweise keine großen Zählertafeln benötigt werden. Kleine, einfach zu installierende Hutschienenzähler übernehmen hier die Messaufgabe. Geeicht müssen diese dennoch sein, um korrekt mit dem Netzbetreiber abrechnen zu können.

 

Volleinspeisung

Hier speist der Wechselrichter den Solarstrom direkt und vollständig gegen eine entsprechende Vergütung in das öffentliche Netz ein.
An Ihrem normalen Strombezug und auch an dem vorhandenen Bezugszähler ändert sich nichts.

Für die Messung der in das Netz gelieferten Strommenge wird eine Zählertafel mit entsprechender Sicherheitsausstattung gemäß den Anforderungen des Netzbetreibers benötigt. Kleine Hutschienenzähler, wie bei der Eigenverbrauchsanlage, sind nicht zulässig, da die Stromlieferung und deren Messung direkt auf die Seite des öffentlichen Netzes und nicht auf die Seite des eigenen Privatnetzes erfolgen.