Vermittlungsausschuss beschließt EEG-Korrekturen
Bundesländer setzen Verbesserungen durch
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am gestrigen Abend mehrere Korrekturen am EEG-Gesetzentwurf vom 29. März beschlossen. Die Änderungen werden voraussichtlich schon am heutigen Tage vom Deutschen Bundestag bestätigt und können dann am Freitag dieser Woche, spätestens aber am 6. Juli 2012 abschließend auch die Länderkammer passieren. Eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann dann umgehend erfolgen, sodass die EEG-Änderungen - wie von der Bundesregierung geplant - rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft treten können.
Gegenüber der Gesetzesvorlage des Bundestages hat der Vermittlungsausschuss insbesondere die folgenden Änderungen beschlossen:
- Teilweise Rücknahme der Kürzung für das mittlere PV-Anlagensegment durch Einführung einer Vergütungsklasse 10 - 40 kWp mit 18,5 ct/kWh zum 1. April 2012.
- Teilweiser Verzicht auf das "Marktintegrationsmodell" durch Einführung einer Bagatellgrenze für PV-Kleinanlagen und Verlängerung der Übergangsfrist für das Wirksamwerden der Regelung:
Bei PV- Anlagen bis 10kWp Leistung wird auch zukünftig 100 Prozent des erzeugten Solarstroms mit dem Einspeisetarif vergütet. Bei Anlagen zwischen 10 und 40 kWp sowie 40 bis 1.000 kWp werden künftig nur noch maximal 90 Prozent mit dem Einspeisetarif vergütet, die restlichen 10 Prozent werden - wenn nicht selbst verbraucht - mit dem Börsenstrompreis vergütet oder müssen ohne EEG-Förderung anderweitig vermarktet werden.
Die Regelung gilt für alle Anlagen, die ab 1. April in Betrieb genommen werden. Sie wird aber erst zum 1.1.2014 wirksam. Bis dahin erhalten alle Anlagen für den gesamten erzeugten Strom die volle Einspeisevergütung.
- Erhalt des Zubaukorridors von 2.500 bis 3.500 MW pro Jahr. Entgegen der ursprünglichen Regierungspläne wird der Zubaukorridor nicht ab 2014 abgesenkt und bleibt auch künftig auf dem bisherigen Niveau.
- Bei Erreichen einer gesamtinstallierten Leistung von 52 GW (Stand Mai 2012: rd. 28 GW) soll die Förderung für neu installierte Anlagen auslaufen. Der Zubau soll jedoch weiterhin möglich und der Einspeisevorrang entsprechend erhalten bleiben. Die Bundesregierung muss rechtzeitig vor Erreichen dieser Grenze eine Anschlussregelung vorlegen und im Rahmen des jährlichen EEG-Monitorings regelmäßig über die Marktentwicklung berichten. Mit der Beschränkung auf 52 GWp ist die Forderung vieler Wirtschaftspolitiker nach einer Limitierung auf 33 GWp endgültig vom Tisch. Eine derartige Limitierung wird vom BSW-Solar aber dennoch scharf kritisiert, da keinesfalls sicher ist, dass sich zum Zeitpunkt des Erreichens von 52 GWp PV-Leistung Investitionen in neue PV-Anlagen in Deutschland wirtschaftlich bereits selbst tragen können.
Im Rahmen einer ergänzenden Protokollerklärung hat der Vermittlungsausschuss weitere Regelungen und Zielsetzungen beschlossen:
- Die bereits von Bundestag und Bundesrat geforderte Einführung eines PV-Speicherprogramms wird bekräftig und konkretisiert. Die Bundesregierung wird mit einem Fördervolumen von 50 Millionen Euro ein KfW-Markteinführungsprogramm für PV-Speichersysteme initiieren. Der BSW-Solar konnte u.a. im Rahmen der Intersolar seinen Vorschlag für ein solches Programm Vertretern von Bundesumweltministerium und KfW präsentieren und erste Eckpunkte zur Ausgestaltung im Rahmen eines KfW-Workshops diskutieren.
- Darüber hinaus soll die Bundesregierung weitere Mittel für die Forschung im Bereich regenerativer Energieversorgungssysteme und anwendungsnaher PV-Systemlösungen sowie Produkttechnologien bereitstellen.
- Die Bundesregierung soll zudem prüfen, wie rechtliche Hindernisse für die Versorgung von Mietern mit Solarstrom im Rahmen des Eigenverbrauchs beseitigt werden können.
- Die Bundesregierung bekräftigt ihren Einsatz für faire Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Solarwirtschaft.
Die heutige Pressemitteilung des BSW-Solar zur Entscheidung des Vermittlungsausschusses finden Sie unter:
http://tinyurl.com/6pbfo2b
Unter dem nachfolgenden Link finden Sie eine Zusammenfassung aller EEG-Änderungen einschließlich der vom Vermittlungsausschuss beschlossenen Korrekturen:
www.solarwirtschaft.de/fileadmin/media/pdf/eeg_anpass_2012_zusammenf.pdf
Den Originaltext des Beschlusses des Vermittllungsausschusses finden Sie unter:
http://tinyurl.com/6nts6w2
Eine aktualisierte Vergütungsübersicht mit der neuen Dachvergütungsklasse finden Sie unter:
www.solarwirtschaft.de/fileadmin/media/pdf/verguetungssaetze_2012.pdf
(Alle Änderungen stehen unter dem Vorbehalt der abschließenden Bestätigung des EEG-Änderungsgesetzes durch Bundestag und Bundesrat und der rechtskräftigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt).
Quelle: BSW-Solar, Auszüge aus "SolarUnternehmerReport"