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Fördermittel und Finanzierung

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Was ist das EEG?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, ist ein Instrument der Bundesregierung, um den Ausbau einer alternativen Energieversorgung zu fördern. Es garantiert Anlagenbetreibern die Abnahme und Vergütung ihres umweltfreundlich erzeugten Stroms zu festgelegten Konditionen über einen Zeitraum von 20 Jahren zuzüglich dem Jahr der Inbetriebnahme der Anlage.
Die Vergütungshöhen in der Übersicht

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Was passiert nach 20 Jahren, wenn die Preisbindung ausläuft?

Natürlich können auch wir nicht die Zukunft vorhersagen. Aus Erfahrungen und derzeitigen Entwicklungstendenzen kann aber ein plausibles Szenario für die Zukunft entwickelt werden:

Bevor das EEG eingeführt wurde, gab es bereits Photovoltaikanlagen. Diese wurden als Eigenverbrauchsanlagen betrieben. Der produzierte Solarstrom wurde also vorrangig selbst genutzt und lediglich der Überschuss in das öffentliche Netz abgegeben. Für den Ankauf des Überschusses zahlte der Energieversorger knapp die Hälfte dessen, was eine Kilowattstunde Strom im normalen Bezug kostete.

In den letzten 10 Jahren betrug die durchschnittliche Strompreiserhöhung knapp 6% pro Jahr. Geht man von einem heutigen Strompreis von nur 20 Cent/kWh aus und schreibt diesen entsprechend in die Zukunft fort, läge der Preis in 20 Jahren bei rund 64 Cent/kWh.
Selbst genutzter Solarstrom hätte somit einen Gegenwert von 64 Cent/kWh. Zahlt der Energieversorger für den Ankauf Ihres Überschussstromes erneut knapp die Hälfte des Bezugspreises, erhielten Sie für den gelieferten Überschuss etwa 30 Cent/kWh - also bereits mehr als das, was Sie derzeit für Ihren Überschussstrom erhalten würden.

Zumindest für die klassische PV-Anlage auf einem Gebäude in dem oder in dessen direkter Umgebung auch Strom benötigt wird, wird sich aber voraussichtlich noch eine weitere Tendenz überlagern: In einigen Jahren werden technisch attraktive Stromspeichermöglichkeiten zu akzeptablen Kosten verfügbar sein, die dann einfach als Zusatzkomponente in die bestehenden Anlagen integriert werden können. Dadurch steigt der Anteil des Eigenverbrauchs und die Abgabe von Überschussstrom wird auf ein Minimum reduziert oder unterbleibt komplett.
Elektromobilität - also das Nutzen des eigenen Solarstroms für Mobilität - wird diesen Effekt noch weiter verstärken.

Je stärker der Strompreis und die Energiepreise allgemein steigen, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass die Zwischenspeicherung und damit die möglichst vollständige Nutzung des selbst produzierten Stromes, auch schon vor Ablauf der 20-jährigen Vergütungspreisbindung wirtschaftlich attraktiv sein wird und damit automatisch die Regeln des EEGs ablöst.

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Was ist das EEG-Wärmegesetz?

Das EEG-Wärmegesetz soll den Ausbau Erneuerbarer Energien im Wärmebereich fördern. Bei Neubauten besteht seit dem 01. Januar 2009 eine Nutzungspflicht für alternative Energietechnik, um einen Teil des Wärmebedarfs zu decken. Ein Marktanreizprogramm stellt Förderungen für Investoren zur Verfügung, damit nicht nur gefordert, sondern auch gefördert wird.

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Wo können Fördermittel für umweltfreundliche Energiegewinnung beantragt werden?

Beim BAFA, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – zudem können bei der KfW-Bankengruppe zinsgünstige Darlehen und in bestimmten Fällen auch Tilgungszuschüsse beantragt werden.

Fördermöglichkeiten

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Helfen Sie bei der Fördermittelbeantragung?

Selbstverständlich! Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der Förderprogramme und dem Ausfüllen der Antragsformulare.

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Kann ich die Anlage auch finanzieren?

Ja. Für Photovoltaikanlagen, Solarwärmeanlagen und Modernisierungen von Heizsystemen können Darlehen mit vergünstigten Konditionen beantragt werden. Die bekanntesten Sonderprogramme hat die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) im Angebot. Doch oftmals finden sich auch sehr attraktive Angebote bei den klassischen Hausbanken, Sparkassen und Bausparkassen. In der Regel sollte die Darlehenssumme mindestens 10.000,- € betragen.

KfW

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Brauche ich Eigenkapital?

Nicht unbedingt. Es lassen sich auch Finanzierungen ohne Eigenkapital aufbauen.
Bei Photovoltaik-Anlagen wird das optimalste Ergebnis i.d.R. bei einer Finanzierung mit 10% bis 20% Eigenkapitaleinsatz erzielt. Eine kleine Eigenkapitalquote wirkt sich bei den meisten Finanzierungsvarianten auch günstig auf den Zins aus.

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Wovon hängt der Zinssatz ab, den meine Bank mir nennt?

Es gibt mehrere Einflussfaktoren. Bei fast allen Kreditprogrammen ergibt die Summe der Auswertungen der folgenden Punkte den resultierenden Zins:

Je besser Ihr Rating, desto besser Ihr Zins.
Nach heutigen Bankgesetzen muss jeder Antragsteller aus Sicherheitsgründen "geratet" werden. Dies ist quasi eine umfassendere Bonitätsprüfung. Ihr Ratingergebnis beeinflusst dann bei nahezu allen Kreditprogrammen auch Ihren Zins.

Je sicherer die Investition, desto besser der Zins.
Des Weiteren erfolgt eine Bewertung des Investitionsvorhabens als solches und dessen Sicherheit:

Eine Photovoltaikanlage wird allgemein als sicher eingestuft. Allerdings hängt die Bewertung an weiteren Details, wie

- Wer ist der Modulhersteller? Wie sicher kann er Garantiezusagen erfüllen? Wie sind die Erfahrungen?
- Wie umfangreich und wie sicher sind die Garantien der Hersteller?
- Wer ist der Installateur? Wie sicher kann er die Montage so ausführen, dass es nicht zu späteren Ertragseinbußen oder Schäden kommt? Ist der Installateur bekannt für gute Arbeit? Wie sicher könnte er Schäden regulieren, wenn es zu Mängeln kommt?
- Welche Qualität haben die übrigen Komponenten, wie: Wechselrichter, Unterkonstruktion und Verkabelung?
- Wie hoch sind die Erträge des Systems? Wie verlässlich ist die Ertragsprognose? Ist aus Erfahrung bekannt, dass die Ertragsprognosen des Installateurs verlässlich und konservativ angelegt sind?
- Wieviel Eigenkapital wird eingesetzt? Gibt es zusätzliche Finanzierungssicherheiten?

Tipp:
Sehr oft erfahren Sie von Ihrem Finanzierungsberater keine Details zu obigen Punkten. Im ungünstigsten Fall bekommen Sie nach Auswertung Ihres Antrags keinen Zins genannt, sondern die Bank lehnt die Finanzierung ab. Dies muss nicht zwangsläufig durch Ihr Rating begründet sein, sondern hängt oftmals an der Beurteilung des anbietenden Installateurs und der von ihm eingesetzten Produkte. Viele Institute führen interne Listen, die bestimmte Anbieter und Produkte ausklammern - aus gutem Grund.

Wir garantieren Ihnen, dass dies mit unseren Angeboten nicht geschehen wird.
Die meisten Institute in unserer Region kennen und schätzen uns, unsere Arbeitsweise und unsere Produktvorschläge aus der sehr langjährigen Zusammenarbeit.
Wir können Ihnen daher anbieten, das Finanzierungsgespräch zu begleiten. Die Erfahrung zeigt, dass manchmal auch einfache, kommunikative Gründe zu einer Absage führen. Möglicherweise haben Sie nur eine Rückfrage Ihres Beraters zu einem Detail der geplanten Anlage unwissentlich nicht ganz korrekt beantwortet. Hier helfen wir gern und können im Vorfeld bereits Missverständnisse vermeiden.

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Helfen Sie bei der Finanzierung unseres Vorhabens?

Sicher! Auf Wunsch stellen wir Ihnen gängige Finanzierungsvarianten vor, fertigen Muster-Refinanzierungsgrafiken zur Vorlage bei Ihrem finanzierenden Institut und stellen gern auch den Kontakt zu erfahrenen Finanzierern her - für den Fall, dass Sie keinen persönlichen Ansprechpartner haben. Gern gehen wir auch in den direkten Dialog mit Ihrem Finanzierer, um bei einer zügigen und reibungslosen Finanzierungsbearbeitung zu helfen.

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Wann bekomme ich die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurück?

Voraussetzung ist, dass Ihre Photovoltaikanlage beim Finanzamt korrekt als Betrieb gewerblicher Art angemeldet wurde und Sie eine Steuernummer erhalten haben.

Nun können Sie in einem relativ einfachen Verfahren - der Umsatzsteuervoranmeldung - die Erstattung der entrichteten Mehrwertsteuer aus einer Rechnung (z.B. die Schlussrechnung für die Anlage) beantragen. Dies kann immer am Anfang des auf die jeweilige Rechnung folgenden Monats erfolgen. Die Auszahlung des Betrags erfolgt in der Regel sehr zeitnah nach dem Einreichen der Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt.

Tipp:
Legen Sie bei größeren Erstattungsbeträgen eine Kopie der Rechnung an, um Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden und die Auszahlung zu beschleunigen.
Unseren Rechnungen liegen immer entsprechende Kopien an.

 
 
 

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